Als Fahrgemeinschaft unterwegs
Benzin sparen, die Umwelt schonen, in netter Begleitung reisen: Eine Fahrgemeinschaft hat viele Vorteile – egal, ob es zur Arbeit geht, aufs Stadtfest oder zum Auswärtsspiel. Doch wer muss zahlen, wenn etwas passiert? Ist vielleicht eine Zusatzversicherung nötig? Die wichtigsten Fragen zur Gruppenreise im Auto beantwortet Christina Bay, Produktmanagerin bei der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG in Dortmund.
Wer zahlt für die Mitfahrer, wenn der Fahrer einer Fahrgemeinschaft einen Unfall verursacht?
In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Der Fahrer muss dann keine Sorge haben, dass er womöglich selbst für die Personenschäden seiner Insassen zahlen muss. Ist ein Dritter an dem Unfall schuld, ist dieser für den Schadenersatz verantwortlich.
Was übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?
Sie springt zusätzlich ein, wenn die Fahrgemeinschaft auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück war. Sie kommt für alle geschädigten Arbeitnehmer im Wagen auf. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Krankenbehandlung, die Rehabilitation, den Verdienstausfall und ab 20 Prozent auch eine Invalidenrente. Der gesetzliche Schutz gilt auch für Schüler, Studenten und Kindergartenkinder, die bei Unfällen in Fahrgemeinschaften verletzt werden. Wer also morgens nicht nur die eigenen Kinder zur Schule kutschiert, fährt seine wertvolle „Fracht“ auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Und wenn nicht alle Kollegen oder Schulkollegen am Weg wohnen?
Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft sind durch die gesetzliche Unfallversicherung auch dann abgesichert, wenn der Unfall nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit, sondern auf einem Umweg passiert, der dadurch entstanden ist, dass Mitfahrer aufgenommen oder abgesetzt werden mussten. In anderen Fällen, z. B. bei einem Abstecher zum Einkaufen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Gibt es Fälle, bei denen eine Insassenversicherung sinnvoll wäre?
Das kann z. B. bei Unfällen im Ausland der Fall sein, wenn ein Dritter die Schuld trägt und in dem Land die vorgeschriebene Haftpflichtversicherungssumme nicht hoch genug ist.
Zahlt eigentlich irgendwer für den Unfallfahrer?
Da ist eine Lücke im System. Lange ging der Fahrer, wenn es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelte, mit leeren Händen nach Hause, weil die Haftpflichtversicherung ja nur für fremde Schäden aufkommt. Neu sind jetzt Fahrerschutzversicherungen. Mit ihnen ist auch der Fahrer abgesichert und erhält die finanziellen Mittel, die er gegebenenfalls nach einem Unfall benötigt. Dazu können beispielsweise Verdienstausfälle, Schmerzensgeldzahlungen oder Kosten für Umbaumaßnahmen am Auto oder in der Wohnung gehören.
Kann ich mich als Mitfahrer auch selbst absichern?
Wer sich nicht allein auf die Kfz-Haftpflichtversicherung verlassen möchte, der sollte über den Abschluss einer Unfallversicherung nachdenken. Sie zahlt – im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung – auch bei Fahrten in der Freizeit, bei niedrigerer Invalidität und weltweit. Bei einer privaten Unfallversicherung kann man darüber hinaus auch auf Vertragsbedingungen Einfluss nehmen.
