Wasser kommt

Der Frühling kündigt sich an, die Temperaturen steigen und damit auch das Risiko, dass Schmelzwasser Überschwemmungen verursacht. Versicherungen können diese zwar nicht aufhalten, aber sie können die finanziellen Einbußen mildern.

Solche Überschwemmungen passieren in unseren Breitengraden meistens durch sehr starke Regenfälle. Für Folgen von Naturgewalten (Sturm), die große Schäden anrichten können, versichert man “schon immer ” Haus, Haushalt und Unternehmen. Doch die Standard-Wohngebäudeversicherungen kommen nicht für Schäden an Wänden und Böden auf, die durch Schmelz- und Regenwasser verursacht werden. “Dafür ist die Elementarschadenversicherung zuständig”, informiert der Bezirk Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). “Die Elementarschadenversicherungen kommen für Wertverluste durch Hochwasser und Erdrutsch, durch Lawinen, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben auf und lassen sich meist durch Neu Ordnung an die bestehende Gebäude- und Hausratversicherungen ankoppeln.”

Nicht nur Wasserschäden, auch Ölschäden können entstehen, wenn der Keller überflutet wird. Halbleere Tanks können nämlich “aufschwemmen” und sich aus der Verankerung reißen. Das Heizöl mischt sich dann mit dem Brackwasser. Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine erweiterte Gebäude oder Hausratversicherung nicht aus. “Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungen fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- oder Öltankversicherung denken”, empfiehlt der BVK. “Denn schon manche Überflutung kam aus der eigenen Wasserleitung. Ein unbemerkter Rohrbruch lässt den Pegel im abgedichteten Keller schnell auf eine kritische Höhe steigen.”

Eine besondere Warnung gilt den Autofahrern. Die Teilkasko-Versicherung ist zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage geschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen ein überflutetes Straßenstück schafft und dann stecken bleibt, handelt grob fahrlässig und muss mit einer Minderung der Versicherugsleistung rechnen. “Dann hat man plötzlich nicht nur kein Auto mehr, sondern auch die Geldquelle Teilkasko versiegt”, so der BVK.