Bei Unfallflucht ist der Versicherungsschutz gefährdet
Wer einen Unfall zu spät meldet, der begeht mit dem „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ nicht nur eine Straftat, er riskiert auch seinen Versicherungsschutz. Darauf weist die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG hin.
Die Parklücke war eng, die Heckscheibe war beschlagen, und plötzlich stand das Verkehrsschild schief … Wer einen Bagatellunfall wie diesen erst am nächsten Tag meldet, hat zwar unter bestimmten Umständen gute Aussichten, dass die Justiz später ein Auge zudrückt und von einer Bestrafung absieht. Trotzdem kann der Fahrer seinen Versicherungsschutz verlieren. Denn schon wenige Stunden später sind vielleicht wichtige Spuren verschwunden. Mögliche Zeugen sind weg, der Hergang lässt sich nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren.
„Melden Sie einen Unfall sofort, auch wenn es sich auf den ersten Blick nur um einen geringen Sachschaden handelt“, empfiehlt deshalb Peter Haas, Jurist in der VOLKSWOHLBUND-Rechtsabteilung. Versicherungsrechtlicher Hintergrund: Wer sich nach vermeintlich überschaubaren Schäden an Zäunen, Schildern oder Leitplanken allzu schnell verabschiedet, der verletzt die so genannte „Aufklärungsobliegenheit“. Sie ist in den Verträgen festgelegt und verpflichtet den Versicherten, bei der Aufklärung des Unfallhergangs mitzuhelfen. Nur so hat der Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungspflicht zu überprüfen.
Dazu gehört auch, zu ermitteln, ob der Versicherte den Unfall möglicherweise durch grobe Fahrlässigkeit – etwa bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit – verursacht hat.
Auf Nummer sicher geht, wer auch nach Bagatellunfällen eine angemessene Zeit lang am Unfallort wartet, bis die Fakten festgehalten werden können. Tut sich in dieser Zeit nichts, kehrt beispielsweise der Fahrer des beschädigten anderen Wagens nicht zu seinem Auto zurück, sollte man den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen.
