Wenn der Baum fallen soll:
Wagemut im Garten kann teuer enden

Ausnahme bei Privathaftpflicht

Für viele Eigenheimbesitzer gilt: Die Axt im Haus ersetzt den Fachbetrieb. „Doch gerade beim Fällen von Bäumen sollte sich der Hobbygärtner genau überlegen, ob er nicht doch den Profi ranlässt“, rät Volker Bölte, Leiter der Schadenabteilung der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG. „Sonst“, so der Experte, „kann die Gartenarbeit schnell in ein finanzielles Desaster münden.“

Für gewöhnlich kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die der Versicherte am Hab und Gut anderer anrichtet. Eine Ausnahme herrscht allerdings, wenn es sich um eine „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ handelt, dann besteht nämlich in der Regel kein Versicherungsschutz. Als ungewöhnlich und gefährlich wird nach der allgemeinen Rechtsprechung das Baumfällen angesehen, besonders bei hohen Bäumen, die in unmittelbarer Nähe von Gebäuden stehen, oder wenn in dem Bereich, in den der Baum stürzen könnte, Gegenstände abgestellt sind, die beschädigt werden könnten. „Wägen Sie also gut ab: Manchmal spart ein Fachunternehmen mehr Kosten, als es verursacht“, rät der Versicherungsexperte.