Abgeltungsteuer - die Zeit läuft!
Ab 2009 werden Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden einheitlich mit einem Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus – gegebenenfalls – Kirchensteuer belegt. Insgesamt rund 28 Prozent.
Um Abgeltungsteuer gekürzte Kapitalerträge brauchen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden. Das ist auf den ersten Blick eine gute Nachricht für alle, die schon bisher den größten Teil ihrer Kapitalerträge voll versteuern mussten und deren persönlicher Steuersatz über 28 Prozent liegt. Aber Achtung: Es besteht trotzdem Handlungsbedarf.
Ab 2009 unterliegen neben den Kapitalerträgen auch Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr lag (Spekulationsfrist). Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
Ausnahmen von der Abgeltungssteuer ab 2009
- Jährliche Kapitaleinkünfte bis zum Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) sind steuerfrei.
- Dem Finanzinstitut liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Wer keine Einkommensteuer zahlt (z. B. viele Rentner) erhält diese bei seinem Finanzamt.
- Veräußerungsgewinne aus bis zum 31.12.2008 erworbenen Wertpapieren und Investmentfonds nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist.
2008 letzte Chance für steuerfreie Veräußerungsgewinne!
Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Investmentfonds, die bis zum 31.12.2008 gekauft werden, sind nach der einjährigen Spekulationsfrist lebenslang steuerfrei.
Empfehlenswert sind:
Private Rentenversicherungen
Erträge in der Sparphase werden nicht besteuert; von den späteren Renten ist nur der geringe Ertragsanteil steuerpflichtig.
Dachfonds
Hier bleiben Umschichtungen innerhalb des Fondsvermögens durch das Fondsmanagement weiterhin steuerfrei.

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