Auf Probefahrt verschwunden

Der Kaufinteressent wollte das Motorrad nur mal Probe fahren - und ward nicht mehr gesehen. Und der als “Pfand” dagelassene Autoschlüssel ist auch nichts wert, weil der Wagen geklaut war.

Und dann kommt es noch dicker: Die Teilkasko zahlt für den Diebstahl nicht, weil man dem Dieb die Tat aktiv ermöglicht hat.

Also: Mindestens den Personalausweis als Pfand behalten. Und will der Erwerber ins Ausland (Privatexport), lässt man den Käufer erst losfahren, wenn er eine eigene Kfz-Versicherung nachweist. Sonst kann es nämlich passieren, dass noch Monate später der - weiterhin bestehende Vertrag mit Schäden belastet wird.