Autounfall im Ausland
Alptraum Verkehrsunfall im Ausland: Zu Sprach-, Verfahrens- und Rechtsproblemen kommen andere Entschädigungsverfahren mit oft zu niedrigen Summen für den unschuldig geschädigten Deutschen. Wer ohne Vollkasko reist, die man im Notfall zahlen lassen kann, für den sind zwei Dinge im Handschuhfach nach dem Unfall ganz wichtig, nämlich die pingelige Unfallaufnahme und die Grüne Karte. Diese und die Formulare für den Europäischen Unfallbericht (in allen Sprachen mit gleichem Aufbau und gleicher Fragestellung) gibt es kostenlos.
Der Formularkram ist ausnahmsweise hilfreich. Denn man wird auf die später wichtigen Unfallangaben gestoßen. Wer denkt in der Aufregung schon daran, dass sich zum Beispiel in Spanien oder Frankreich der Versicherer des Gegners später nicht mehr ermitteln lässt? Man muss in Italien und Frankreich den Versicherer und die Versicherungsnummer von der Plakette am Fahrzeug ablesen. Unfallskizzen, Fotos, Zeugenabgaben und Polizeiprotokolle sind zusätzlich immer wichtig.
Dennoch kann es später bei der Schadensregulierung hapern, weil zum Beispiel nur ein sehr niedriger ausländischer Reparaturstandard bezahlt wird. Bei der geringsten Schwierigkeit später einen Anwalt einzuschalten - möglichst auf Kosten der eigenen Rechtsschutzversicherung ist nur zu empfehlen.
Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis. Ohne dieses - zwei bis fünf Jahre gültige - Papier ist sogar die Einreise in einige Länder illegal, zum Beispiel nach Andorra, Bulgarien, Estland, Polen, Rumänien und in die Türkei. In allen Ländern kann das Papier für den Fall, dass man selber einen Unfall baut, viel Misstrauen sofort beseitigen und nervenaufreibende Stunden und Tage ersparen. Sie weist den Fahrzeughalter und den Haftpflichtversicherer nach und vor allem die Anschrift des ausländischen Grünen-Karte-Büros, an das sich der andere Unfallteilnehmer wenden kann. Wenn dem anderen die Befürchtung genommen ist, dass er sich jetzt direkt mit einer deutschen Gesellschaft herumschlagen muss, wird er gleich viel friedlicher und schreit bei kleinen Schäden auch nicht sofort nach der Polizei.
Die Grüne Karte kann übrigens auch den Versicherungsschutz automatisch verbessern. Sie garantiert, dass ein Schutz mindestens so hoch ist wie im Ausland gesetzlich vorgeschrieben. Für deutsche Fahrer - meist besser versichert - hat das aber nur dann eine Bedeutung, wenn er zum Beispiel mit “100 Mio. Euro” versichert ist, im Ausland aber die “unbegrenzte Deckung” Vorschrift ist. Dann zahlt die eigene Versicherung auch den höheren Schaden. Ein praktisches Beispiel: Wenn der Fahrer eines türkischen Wagens in Deutschland seine Grüne Karte vorweist, braucht man nicht zu fürchten, dass seine Versicherung - wie in der Türkei üblich - nur maximal 3.000 Euro für Sachschäden zahlt.
Daher auch ein Tipp für Unfälle in Deutschland: Auch hier nicht einfach die Angaben zum Versicherer glauben (Mancher verwechselt die Namen), sondern auch bei Fahrern deutscher Wagen in seiner Grünen Karte (wenn er sie hat) nachsehen. Das ist leichter als ihn später zu ermitteln.
